• AGG Missbrauch

  • Feb 3 2025
  • Durée: 20 min
  • Podcast

  • Résumé

  • Max Mustermann, ein 25-jähriger Jura-Student aus Köln, hatte schon immer einen Hang zum Besonderen – und eine ausgeprägte Vorliebe für clevere Argumentationen. Als er im dritten Semester zum ersten Mal von einem BGH-Urteil hörte, das Männer für diskriminiert hielt, wenn sie aufgrund ihres Geschlechts von bestimmten Jobangeboten ausgeschlossen wurden, begann in seinem Kopf eine Geschäftsidee zu reifen.Max recherchierte tief. Er fand heraus, dass Stellenangebote, die sich ausschließlich an Frauen richten, rechtlich problematisch sind, sofern keine triftigen Gründe dafür vorliegen. Das AGG, das Diskriminierung unter anderem aufgrund des Geschlechts verbietet, war Max' perfekte Spielwiese.

    Die Geschäftsidee

    Max beschloss, sich systematisch auf Stellenangebote zu bewerben, die ausdrücklich nur Frauen suchten. „Erzieherin gesucht“, „Assistentin der Geschäftsleitung“ oder gar „Model für Damenmode“ – kein Job war vor seinem juristischen Blick sicher. Mit seiner Standardbewerbung, die nüchtern und professionell war, meldete er sich überall. Natürlich bekam er fast immer Absagen. Die Arbeitgeber begründeten dies mit einem vermeintlichen „fehlenden kulturellen Fit“ oder der „fehlenden Eignung“.

    Max wusste, dass diese Absagen Gold wert waren.

    Die Klagen

    Sobald eine Absage kam, setzte er eine präzise formulierte Klageschrift auf, in der er argumentierte, dass er aufgrund seines Geschlechts diskriminiert wurde. Dabei bezog er sich auf das AGG und das richtungsweisende Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das festlegte, dass auch Männer von Gleichberechtigung profitieren können. Sein Ziel war nie, die Jobs wirklich anzutreten, sondern Entschädigungszahlungen nach § 15 Abs. 2 AGG einzufordern. Die meisten Unternehmen zahlten. Für sie war es günstiger, Max 2.000 bis 3.000 Euro zu überweisen, als sich auf einen Rechtsstreit einzulassen, der Zeit und Anwaltskosten verschlingen würde. Max baute sich so ein beeindruckendes Zusatzeinkommen auf.

    Der Höhepunkt

    Max’ größter Triumph war seine Bewerbung als „Hostess“ für eine renommierte Automesse. Der Veranstalter hatte betont, dass ausschließlich Frauen infrage kämen. Max argumentierte, dass er bereit sei, sich in ein Kleid zu werfen und High Heels zu tragen, wenn dies der Jobbeschreibung entspreche. Als auch hier die Absage kam, klagte er und erhielt 5.000 Euro Schadenersatz. Die Medien wurden auf ihn aufmerksam. „David gegen Goliath“, titelte eine Lokalzeitung, während andere ihn als „AGG-Abenteurer“ feierten. Max nahm es mit Humor: „Ich bin nur ein einfacher Mann, der Gerechtigkeit will – und Miete zahlen muss.“

    Die Wendung

    Doch wie jede clevere Idee stieß auch Max’ Modell an Grenzen. Eine große Firma entschied, sich gegen ihn zu wehren. Sie argumentierte, dass Max gar keine ernsthaften Absichten hatte, die Stellen wirklich anzunehmen, und nannte seine Praxis „rechtsmissbräuchlich“. Der Fall ging vor Gericht, und obwohl Max sich souverän verteidigte, wurde ihm vorgeworfen, das AGG in einer Weise auszunutzen, die nicht mit seinem ursprünglichen Zweck vereinbar sei.

    Das Ende eines Modells

    Max entschied sich nach dem Urteil, das sein Vorgehen einschränkte, neue Wege zu gehen. Doch er konnte nicht widerstehen, seinen Humor beizubehalten. „Vielleicht schreibe ich ein Buch darüber. Titel: Wie ich mit Diskriminierung reich wurde. Oder ich bewerbe mich als Jurist in einer Gleichstellungsbehörde – die dürfen mich ja nicht ablehnen!“


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