Die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Aufzeichnung von behördlichen Einsätzen wird in der Literatur und Rechtsprechung seit Jahren kontrovers diskutiert.
Nach einer hierzu ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 2015, 1 BvR 2501/13, sind die genauen Konturen der Zulässigkeit von Aufnahmen von Beamten im Einsatz nach wie vor unklar.
Was Strafrecht, Urheberrecht und Datenschutzrecht mit dieser Frage zu tun haben, erläuterte nun das Kammergericht Berlin umfassend.
In dieser Folge stellen die wissenschaftlichen Mitarbeiter Marc-Philipp Geiselmann und Ole-Christian Tech das Urteil vor und ordnen es kritisch in die bisher ergangene Rechtsprechung zur § 33 KunstUrhG, § 201 StGB und § 42 BDSG ein.