Unbeschränkt geschäftsfähig ist man bekanntlich erst mit 18 Jahren, also mit der Volljährigkeit. Schon ab einem Alter von sieben Jahren dürfen Kinder allerdings im Rahmen ihres Taschengeldes selbstständig einkaufen. Dabei sollten Eltern und Erziehungsberechtigte jedoch einige Punkte beachten.