Wir, Stefan Behrens und Thomas Wagner, besprechen das Urteil v. 16.9.2021 (IV R 7/18). Speziell in Fällen mit „konzerninterner“ Grundstücksüberlassung schützt die Zwischenschaltung von Kapitalgesellschaften bei Besitzpersonengesellschaften nicht mehr vor der personellen Verflechtung.